Als ausgewiesene Fachperson mit den Schwerpunkten «Integrative Psychotherapie», «Forensische Psychiatrie und Psychotherapie» sowie «Versicherungsmedizin» biete ich individuelle Beratungen und ein massgeschneidertes Coaching an.
Beratungen können in allen oben erwähnten Schwerpunktbereichen erfolgen und sind dann angezeigt, wenn Klientinnen und Klienten zwar eine professionelle Begleitung, jedoch kein Coaching im herkömmlichen Sinn wünschen. Themen der Beratung können etwa Konflikte in der Partnerschaft («Paar-Beratung»), Konflikte am Arbeitsplatz (z.B. «Mobbing» oder «Burnout») sowie andere psychologische, forensisch-psychiatrische oder versicherungsmedizinische Herausforderungen sein. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Das massgeschneiderte Coaching-Angebot richtet sich an Personen, welche schnelle und effiziente Veränderungsprozesse im Sinne der persönlichen Entwicklung durchlaufen wollen.
Beim vorliegenden Coaching-Konzept werden die Ergebnisse aus der Schematherapie-Forschung auf Beratungs- und Coachingprozesse übertragen. Im Gegensatz zur Schematherapie, bei der es sich um eine hocheffektive Psychotherapie-Methode handelt, kommt das «Schema-Coaching» ohne die Etablierung einer tiefgehenden therapeutischen Beziehung aus und ist vor allem zielfokussiert.
Allgemeine Zielsetzungen des Coachings sind ein verbessertes Verstehen und Erkennen von inneren und äusseren Wechselwirkungen (z.B. von «schwierigen Verhaltensweisen»), das Schaffen von Handlungsspielräumen sowie das Auflösen innerer Konflikte und Blockaden. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse und Anliegen der Klientinnen und Klienten direkt in das Coaching-Konzept übertragen und somit bestmöglich in den Prozess integriert.
Als Klientinnen und Klienten kommen sowohl erwachsene Privatpersonen als auch Institutionen (z.B. Behörden oder Vereine) in Frage.
Als Berater und Coach denke und arbeite ich ganzheitlich, ressourcenorientiert und integrativ. Dabei stehen die Werte Offenheit, Wertschätzung, Transparenz und Zielfokussierung im Mittelpunkt allen fachlichen Tuns.
Ich berate und coache erwachsene Klientinnen und Klienten an allen drei Praxisstandorten (auf Wunsch auch via fernmündliche Konsultation) im Einzel- («Einzel-Coaching») und Paarsetting («Paar-Coaching»).
Anfragen stellen Sie gerne per E-Mail. Die Termine werden jeweils vorab vereinbart. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Die Angebote werden nicht von der Grundversicherung gedeckt und müssen daher von den Klientinnen und Klienten selbst getragen werden. Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und werden vorab vereinbart.
Um eine «State-of-the-Art»-Beratung und ein hocheffektives Coaching zu erzielen, werden eine Vielzahl von Qualitätsstandards für das angebotene Dienstleistungsspektrum gewährleistet:
Als Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt FMH Forensische Psychiatrie und Psychotherapie biete ich ein breites und wissenschaftlich fundiertes therapeutisches Dienstleistungsspektrum an.
Nach vorgängiger Absprache behandle ich erwachsene Personen mit sämtlichen Krankheitsbildern aus dem psychiatrischen Störungsspektrum. Dazu zählen beispielsweise Beschwerdebilder wie Krisen in akuten Belastungssituationen, ADHS, affektive Störungen (z.B. Depression bei «Burn-out»), Autismus-Spektrum-Störungen (z.B. Asperger-Syndrom), Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis, Ängste, Zwänge, psychosomatische Beschwerden (z.B. Schmerzstörungen), Ess- und Schlafstörungen oder Trauma- und Stressfolgestörungen.
Nebst verhaltenstherapeutischen Techniken (kognitive Verhaltens- und Schematherapie) wende ich sowohl psychodynamische als auch systemische Ansätze an («integrativer Ansatz»). Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung der eigenen Ressourcen («ressourcenorientierter Ansatz»). Auf Wunsch und bei entsprechender Indikation können auch medikamentöse Behandlungsstrategien zur Anwendung kommen. Das Behandlungsangebot richtet sich sowohl an Überweiser (z.B. ärztliche Kollegen) als auch an Privatpersonen (Selbstzuweisungen).
Eine ambulante Therapie stellt die Alternative zur deutlich kostenintensiveren stationären Behandlung in den psychiatrischen Kliniken dar und hat den grossen Vorteil, dass Patientinnen und Patienten trotz Therapie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Krisen und Suizidalität sind eine Herausforderung für die ambulante Behandlung, dennoch stellen sie keine Ausschlusskriterien für ein ambulantes Therapiesetting dar. In jedem Fall ist eine vertrauensvolle und tragfähige therapeutische Beziehung die Voraussetzung für eine zufriedenstellende und erfolgreiche Therapie.
Nach vorgängiger Absprache biete ich ambulante forensische Behandlungen an. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Behörden als auch an betroffene erwachsene Privatpersonen. Das Ziel einer forensischen Behandlung ist nebst der Abschwächung vorhandener psychischer Beschwerden vor allem eine Risikoreduktion hinsichtlich Delinquenz («Deliktprävention»). Die zugrunde liegenden Deliktkategorien können hierbei aus sämtlichen Bereichen des Strafrechtskataloges stammen (z.B. Gewalt-, Sexual- oder Vermögensdelinquenz). Dabei spreche ich mit meinem Angebot auch Personen an, die Sorge haben, straffällig zu werden und daher eine professionelle und vorbeugende Begleitung wünschen.
Inhaltlich kommt es im forensischen Kontext nach einer ersten Problemklärung (Klärung des Behandlungsauftrages) und dem Vorstellen der Behandlungsmethode zu einer integrativen («multimodalen») deliktorientierten Therapie. «Deliktorientiert» bedeutet in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung des «Risk-Need-Responsivity-Modells» in der Behandlung, was einem stark ressourcen- und zielfokussierten, therapeutischen Vorgehen gleichkommt. Die Werte Fairness, Transparenz und eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung sind bei allem fachlichen Tun unabdingbare Voraussetzungen für den Therapieerfolg. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Ich behandle erwachsene Personen, dies im Einzel- («Einzeltherapie») und Paarsetting («Paartherapie»).
Als ärztlicher Therapeut denke und arbeite ich ganzheitlich («bio-psycho-soziales Modell»), ressourcenorientiert und integrativ. Es ist mir ein Anliegen, auf die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten einzugehen. Die Erfahrung zeigt, dass durch einen solchen individuellen Ansatz eine Atmosphäre von Vertrauen geschaffen und Veränderungsprozesse bestmöglich angestossen werden können. Dabei stehen die Werte Offenheit, Wertschätzung, Transparenz und Zielfokussierung im Mittelpunkt allen fachlichen Tuns.
An meinen zentral und verkehrsgünstig gelegenen Praxisstandorten in Pfäffikon SZ und Dübendorf ZH (jeweils nur wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt) biete ich nach vorgängiger Absprache ambulante Behandlungstermine an. Die Konsultationen finden zu Beginn der Behandlung in der Regel zirka wöchentlich statt, im weiteren Verlauf sind auch deutlich grössere Intervalle zwischen den Behandlungsterminen üblich.
Das Behandlungsangebot richtet sich sowohl an Überweiser (z.B. ärztliche Kollegen) als auch an Privatpersonen (Selbstzuweisungen). Anfragen stellen Sie gerne per E-Mail. Termine werden jeweils vorab vereinbart.
Die Therapiedauer hängt einerseits von der Art und Schwere der mentalen Beschwerden, andererseits auch vom Umfang des jeweiligen therapeutischen Auftrages ab. Je dauerhafter und tiefgreifender die Veränderungen im Erleben und Verhalten gewünscht sind, desto mehr Zeit muss für die Therapie einkalkuliert werden. Die Therapiekosten («Psychiatrie und Psychotherapie») werden dabei von der Grundversicherung übernommen. Die Kosten für forensische Behandlungen (Spezialangebot) werden hingegen nicht von der Grundversicherung gedeckt und müssen von den Klientinnen und Klienten in der Regel selbst getragen werden.
Um eine «State-of-the-Art-Behandlung und -Diagnostik» im Sinne einer optimalen ärztlichen Unterstützung zu erzielen, werden eine Vielzahl von Qualitätsstandards für das angebotene Dienstleistungsspektrum gewährleistet:
Als zertifizierter Arbeitsfähigkeits-Assessor (ZAFAS) SIM und Vertrauensarzt (VA) SGV biete ich ein breites ärztlichesDienstleistungsspektrum im Bereich psychiatrischer Abklärungen und Assessments an. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden.
Im Rahmen eines Arbeitsfähigkeits-Assessments erfolgt eine psychiatrische Standortbestimmung hinsichtlich Diagnose, Therapie, Prognose sowie Arbeitsfähigkeit. Ein solches in der Regel «früh» erfolgendes Assessment bringt den Vorteil, dass es späteren Abklärungen oder Begutachtungen als Grundlage dienen kann. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden.
Im Rahmen von vertrauensärztlichen Abklärungen werden Personen in Bezug auf ihre Arbeitsfähigkeit (z.B. zum «Ist-Zustand» und zur prognostischen Einschätzung) beurteilt. Häufig werden in diesem Kontext auch Plausibilitäts-Beurteilungen bestehender medizinischer Befunde (z.B. von ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-Attesten) sowie von Krankheitsverläufen vorgenommen. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden.
Neben aller Fachlichkeit werden die Werte Fairness, Transparenz und Zielfokussierung hoch geschrieben.
Die Untersuchungen zu den Abklärungen finden im Allgemeinen an meinem Hauptsitz in Pfäffikon SZ statt, bei Bedarf aber auch extern (z.B. in einer Institution). Durch den Verzicht auf Delegationen und Hilfspersonen im Zusammenhang mit den Abklärungen können höchste Qualitätsstandards bei gleichzeitiger Flexibilität (z.B. bei dringenden Aufträgen) gewährleistet werden.
Die Anmeldung verläuft in zwei Schritten:
Die Frist und Kosten («Kostendach») können vorab vereinbart werden und richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der Abklärung. Der Eingang der Akten stellt den Beginn der Abklärungsfrist dar. Das Kostendach (+/-10 Prozent) versteht sich exklusive MwSt. Bei regelmässiger Zusammenarbeit empfiehlt sich eine Leistungsvereinbarung.
Ein zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar erhöhter Abklärungsaufwand (z.B. bei Nichterscheinen der zu untersuchenden Person) kann zu erhöhten Kosten und zu einer verlängerten Frist führen. In solchen Fällen wird die Auftraggeberseite zeitnah vom Referenten informiert.
Um eine «State-of-the-Art-Diagnostik» im Sinne einer optimalen ärztlichen Abklärung zu erzielen, werden eine Vielzahl von Qualitätsstandards für das angebotene Dienstleistungsspektrum gewährleistet:
Als Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt FMH Forensische Psychiatrie und Psychotherapie biete ich ein breites und wissenschaftlich fundiertes Spektrum gutachterlich-ärztlicher Dienstleistungen an. Dabei erstelle ich psychiatrische Gutachten aus den Bereichen Straf-, Zivil- und Versicherungsrecht. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden.
Im strafrechtlichen Kontext können Kurzgutachten von umfassenden Gutachten unterschieden werden. Kurzgutachten behandeln fokale Fragestellungen wie
Die Frist von «fokalen Risikogutachten» beträgt bei in Untersuchungshaft befindlichen Personen drei bis fünf Wochen, bei weniger zeitkritischen Fällen drei bis vier Monate. Bei besonderer Dringlichkeit ist nach vorgängiger Absprache auch die Erstellung eines Eilgutachtens möglich.
Umfassende Gutachten sind im Vergleich zu Kurzgutachten deutlich umfangreicher (z.B. bezüglich des Aktenmaterials oder des Fragenkatalogs) und weisen einen hohen fachlichen Komplexitätsgrad auf. Umfassende Gutachten behandeln Fragen
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines umfassenden Gutachtens bedingt Fristen von vier Monaten. Bei besonderer Dringlichkeit ist nach vorgängiger Absprache auch die Erstellung eines Eilgutachtens möglich.
Zivilrechtliche Fragestellungen sind mitunter Fragen der Urteilsfähigkeit (z.B. die Beurteilung der Testierfähigkeit), der Fürsorglichen Unterbringung (FU) oder der Beistandschaft. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bedingt Fristen von mindestens vier Monaten. Bei besonderer Dringlichkeit ist nach vorgängiger Absprache auch die Erstellung eines Eilgutachtens möglich.
Als Medizinischer Gutachter SIM erstelle ich psychiatrische Gutachten im versicherungsrechtlichen Kontext. Dabei beurteile ich bspw. Aspekte der Arbeitsfähigkeit, der Invalidität sowie der Kausalität. Spezielle Fragestellungen können ebenso wie die Frist vorab individuell vereinbart werden.
Sonstige Privat- respektive Parteigutachten sowie «second-opinions» biete ich nicht an.
Neben aller Fachlichkeit werden die Werte Fairness, Transparenz und Zielfokussierung hoch geschrieben.
Die Untersuchungen zur Begutachtung finden im Allgemeinen an meinem Hauptsitz in Pfäffikon SZ statt, bei Bedarf aber auch extern (z.B. in einer Institution). Durch die günstige Verkehrsanbindung (der Praxisstandort ist nur wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt) sind auch ausserkantonale Gutachten-Aufträge gut durchführbar.
Der Verzicht auf Delegationen oder Hilfspersonen in der Begutachtung erlaubt es mir, höchste Qualitätsstandards in der Begutachtung zu gewährleisten sowie flexibel (z.B. bei besonderer Dringlichkeit) auf Ihre Anliegen einzugehen.
Die Zusammenarbeit mit zertifizierten externen Partnern wie Laboratorien, radiologischen Instituten oder neuro-psychologischen Zentren rundet das Praxisangebot ab.
Die Anmeldung verläuft in zwei Schritten:
Die Fristen und Kosten («Kostendach») der Begutachtung können vorab vereinbart werden und richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der jeweiligen Begutachtung. Im strafrechtlichen Kontext können spezifische Fristen angegeben werden (siehe oben). Der Eingang der Akten stellt den Beginn der Begutachtungsfrist dar.
Das Kostendach (+/-10 Prozent) versteht sich exklusive MwSt. (sofern eine solche anfällt) und beinhaltet keine Spezialuntersuchungen wie beispielsweise kostenintensive Bildgebungsverfahren, laborchemische Spezialanalysen, neuro-psychologische Testbatterien oder Dolmetscherkosten. Solche Spezialkosten werden der Verfahrensleitung nach vorgängiger Absprache zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ein zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar erhöhter gutachterlicher Aufwand (z.B. durch ein nachträgliches Zusenden von Aktenmaterial in relevantem Umfang oder durch das Nichterscheinen der zu untersuchenden Person) kann zu erhöhten Kosten und zu einer verlängerten Frist führen. In solchen Fällen wird die Verfahrensleitung respektive die auftraggebende Person vom Referenten zeitnah informiert.
Bei besonderer Dringlichkeit ist nach vorgängiger Absprache die Erstellung eines Eilgutachtens möglich. Dabei bedingt ein Eilgutachten aber Mehrkosten in Form eines prozentuellen Aufschlages.
Um eine «State-of-the-Art-Diagnostik» im gutachterlichen Kontext zu erzielen, werden eine Vielzahl von Qualitätsstandards für das angebotene Dienstleistungsspektrum gewährleistet: