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ABKLÄRUNGEN

Psychiatrische Abklärungen (z.B. Plausibilisierungen) dienen der psychiatrischen Standortbestimmung hinsichtlich Diagnose, Prognose und Therapie.

Die Auftraggeber von Abklärungen sind:

  • Behörden (z.B. Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden)
  • Gerichte (z.B. Sach- und Verwaltungsgerichte)
  • Versicherungen (z.B. Taggeld- oder Unfallversicherungen)

Sonstige Privat- respektive Parteiabklärungen oder «second-opinions» biete ich nicht an.

Haltung

Neben aller Fachlichkeit werden die Werte Fairness, Transparenz und Zielfokussierung hoch geschrieben.

Durchführungsort und Arbeitssetting

Die Untersuchungen zu den Abklärungen finden im Allgemeinen in meiner Praxis in Pfäffikon SZ statt, bei Bedarf auch extern (z.B. in einer Institution). Durch die günstige Verkehrsanbindung (der Praxisstandort ist nur wenige Gehminuten vom Bahnhof Pfäffikon SZ entfernt) sind auch ausserkantonale Aufträge gut durchführbar.

Durch den Verzicht auf Delegationen und Hilfspersonen im Zusammenhang mit Abklärungen können höchste Qualitätsstandards gewährleistet werden. Bei Bedarf können Abklärungen auch über eine Aktenbeurteilung erstellt werden. Die Berichtssprache ist Deutsch.

Die Anmeldung

Die Anmeldung verläuft in zwei Schritten:

  1. Anfragen stellen Sie gerne per E-Mail. In diesem ersten Schritt orientieren Sie mich hinsichtlich Fragestellung, Aktenumfang, benötigte Frist sowie anderen wichtigen Punkten zur Abklärung.
  2. Nach erfolgter Auftragserteilung senden Sie mir die Akten (gerne elektronisch) zu und ich prüfe allfällig vorhandene Ausstandsgründe.

Fristen und Kosten

Die Fristen und Kosten («Kostendach») werden vorab vereinbart und richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der Abklärung. Der Eingang der Akten stellt den Beginn der Abklärungsfrist dar. Das Kostendach (+/-10 Prozent) versteht sich exklusive MwSt (sofern eine solche anfällt) und beinhaltet keine Spezialuntersuchungen wie bspw. kostenintensive Bildgebungsverfahren, laborchemische Spezialanalysen, neuro-psychologische Testbatterien oder Dolmetscherkosten. Solche Spezialkosten werden der auftraggebenden Partei nach vorgängiger Absprache zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ein zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar erhöhter Abklärungsaufwand (z.B. durch ein nachträgliches Zusenden von Aktenmaterial in relevantem Umfang oder bei Nichterscheinen der zu untersuchende Person) kann zu erhöhten Kosten und zu einer verlängerten Frist führen. In solchen Fällen wird die Auftraggeberseite zeitnah vom Referenten informiert.

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GUTACHTEN

Psychiatrische Gutachten behandeln, im Gegensatz zu den einfacheren Abklärungen, umfassendere psychiatrische Fragestellungen.

Strafrechtliche Gutachten

Im strafrechtlichen Kontext können Kurzgutachten von umfassenden Gutachten unterschieden werden. Kurzgutachten behandeln fokale Fragestellungen wie

  • zum Ausführungsrisiko von Drohungen oder zur Risikoeinschätzung bei häuslicher Gewalt («Fokale Risikogutachten»)
  • zum Wiederholungsrisiko (fokale «Risk-Assessments»)
  • zu anderen punktuellen forensisch-psychiatrischen Fragestellungen

Die Frist von «fokalen Risikogutachten» beträgt bei in Untersuchungshaft befindlichen Personen fünf Wochen. Bei weniger zeitkritischen Fällen beträgt die Frist vier Monate.

Umfassende Gutachten sind im Vergleich zu Kurzgutachten deutlich umfangreicher (z.B. bezüglich des Aktenmaterials oder des Fragenkatalogs) und weisen einen hohen fachlichen Komplexitätsgrad auf. Umfassende Gutachten behandeln Fragen

  • der Schuldfähigkeit («Schuldfähigkeits-Gutachten»)
  • der Prognose eines Massnahmen-Verlaufs («Prognose-/ Verlaufsgutachten», bspw. Beurteilung von Therapieverläufen oder der Zweckmässigkeit einer Massnahme)
  • der Lockerung («Lockerungs- und Entlass-Gutachten») und des Risikomanagements
  • von anderen komplexen forensisch-psychiatrischen Sachverhalten

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines umfassenden Gutachtens bedingt Fristen von sechs Monaten.

Zivilrechtliche Gutachten

Zivilrechtliche Fragestellungen sind mitunter Fragen der Urteilsfähigkeit (z.B. die Beurteilung der Geschäfts- oder Testierfähigkeit), der Fürsorglichen Unterbringung (FU) oder der Beistandschaft. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bedingt Fristen von mindestens sechs Monaten.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten behandeln komplexe versicherungstechnische Fragestellungen wie bspw. Fragen zur Kausalität. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bedingt Fristen von mindestens sechs Monaten.

Die Auftraggeber von Begutachtungen sind

  • Behörden (z.B. Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden)
  • Gerichte (z.B. Sach- und Verwaltungsgerichte)
  • Versicherungen (z.B. Unfallversicherungen)

Sonstige Privat- respektive Parteigutachten oder «second-opinions» biete ich nicht an.

Haltung

Neben aller Fachlichkeit werden die Werte Fairness, Transparenz und Zielfokussierung hoch geschrieben.

Durchführungsort und Arbeitssetting

Die Untersuchungen zur Begutachtung finden im Allgemeinen in meiner Praxis in Pfäffikon SZ statt, bei Bedarf auch extern (z.B. in einer Institution). Durch die günstige Verkehrsanbindung (der Praxisstandort ist nur wenige Gehminuten vom Bahnhof Pfäffikon SZ entfernt) sind auch ausserkantonale Gutachten-Aufträge gut durchführbar.

Durch den Verzicht auf Delegationen und Hilfspersonen im Zusammenhang mit Gutachten können höchste Qualitätsstandards gewährleistet werden. Bei Bedarf können Gutachten auch über eine Aktenbeurteilung (sog. «Aktengutachten») erstellt werden. Die Berichtssprache ist Deutsch.

Die Anmeldung

Die Anmeldung verläuft in zwei Schritten:

  1. Anfragen stellen Sie gerne per E-Mail. In diesem ersten Schritt orientieren Sie mich hinsichtlich Fragestellung, Aktenumfang, benötigte Frist sowie anderen wichtigen Punkten zur Begutachtung.
  2. Nach erfolgter Auftragserteilung senden Sie mir die Akten (gerne elektronisch) zu und ich prüfe allfällig vorhandene Ausstandsgründe.

Fristen und Kosten

Die Fristen und Kosten («Kostendach») werden vorab vereinbart und richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der Begutachtung. Der Eingang der Akten stellt den Beginn der Begutachtungsfrist dar. Das Kostendach (+/-10 Prozent) versteht sich exklusive MwSt. (sofern eine solche anfällt) und beinhaltet keine Spezialuntersuchungen wie beispielsweise kostenintensive Bildgebungsverfahren, laborchemische Spezialanalysen, neuro-psychologische Testbatterien oder Dolmetscherkosten. Solche Spezialkosten werden der Verfahrensleitung resp. der auftraggebenden Partei nach vorgängiger Absprache zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ein zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar erhöhter gutachterlicher Aufwand (z.B. durch ein nachträgliches Zusenden von Aktenmaterial in relevantem Umfang oder durch das Nichterscheinen der zu untersuchende Person) kann zu erhöhten Kosten und zu einer verlängerten Frist führen. In solchen Fällen wird die Verfahrensleitung respektive die auftraggebende Partei zeitnah vom Referenten informiert.

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