Als ausgewiesene Fachperson mit den Schwerpunkten «Integrative Psychotherapie», «Forensische Psychiatrie» sowie «Versicherungsmedizin» biete ich am Standort in Dübendorf ZH individuelle Beratungen und ein massgeschneidertes Coaching an.
Beratungen können in allen oben erwähnten Schwerpunktbereichen erfolgen und sind dann angezeigt, wenn Klientinnen und Klienten zwar eine professionelle Begleitung, jedoch kein Coaching im herkömmlichen Sinn wünschen. Themen der Beratung können etwa Konflikte in der Partnerschaft («Paar-Beratung»), Konflikte am Arbeitsplatz (z.B. «Mobbing» oder «Burnout») sowie andere psychologische, forensisch-psychiatrische oder versicherungsmedizinische Herausforderungen sein. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Das massgeschneiderte Coaching-Angebot richtet sich an Personen, welche schnelle und effiziente Veränderungsprozesse im Sinne der persönlichen Entwicklung durchlaufen wollen.
Beim vorliegenden Coaching-Konzept werden die Ergebnisse aus der Schematherapie-Forschung auf Beratungs- und Coachingprozesse übertragen. Im Gegensatz zur Schematherapie, bei der es sich um eine hocheffektive Psychotherapie-Methode handelt, kommt das «Schema-Coaching» ohne die Etablierung einer tiefgehenden therapeutischen Beziehung aus und ist vor allem zielfokussiert.
Allgemeine Zielsetzungen des Coachings sind ein verbessertes Verstehen und Erkennen von inneren und äusseren Wechselwirkungen (z.B. von «schwierigen Verhaltensweisen»), das Schaffen von Handlungsspielräumen sowie das Auflösen innerer Konflikte und Blockaden. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse und Anliegen der Klientinnen und Klienten direkt in das Coaching-Konzept übertragen und somit bestmöglich in den Prozess integriert.
Als Klientinnen und Klienten kommen sowohl erwachsene Privatpersonen als auch Institutionen (z.B. Behörden oder Vereine) in Frage.
Als Berater und Coach denke und arbeite ich ganzheitlich, ressourcenorientiert und integrativ. Dabei stehen die Werte Offenheit, Wertschätzung, Transparenz und Zielfokussierung im Mittelpunkt allen fachlichen Tuns.
Ich berate und coache Klientinnen und Klienten am Praxisstandort in Dübendorf ZH im Einzel- («Einzel-Coaching») und Paarsetting («Paar-Coaching»).
Anfragen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Termine werden jeweils vorab vereinbart. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Die Angebote werden nicht von der Grundversicherung gedeckt und müssen daher von den Klientinnen und Klienten selbst getragen werden. Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und werden vorab vereinbart.
Als Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie biete ich in meiner Praxis in der Auenstrasse 6 in Dübendorf ZH ein breites und wissenschaftlich fundiertes therapeutisches Dienstleistungsspektrum an.
Nach vorgängiger Absprache behandle ich sämtliche Krankheitsbilder aus dem psychiatrischen Behandlungsspektrum. Dazu zählen beispielsweise Beschwerdebilder wie Krisen in akuten Belastungssituationen, ADHS, affektive Störungen (z.B. Depression bei «Burn-out»), Autismus-Spektrum-Störungen (z.B. Asperger-Syndrom), Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis, Ängste, Zwänge, psychosomatische Beschwerden (z.B. Schmerzstörungen), Ess- und Schlafstörungen oder Trauma- und Stressfolgestörungen.
Nebst verhaltenstherapeutischen Techniken (kognitive Verhaltens- und Schematherapie) wende ich sowohl psychodynamische als auch systemische Ansätze an («integrativer Ansatz»). Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung der eigenen Ressourcen («ressourcenorientierter Ansatz»). Auf Wunsch und bei entsprechender Indikation können auch medikamentöse Behandlungsstrategien zur Anwendung kommen («ganzheitlicher Ansatz»). Das Behandlungsangebot richtet sich sowohl an Überweiser (z.B. ärztliche Kollegen) als auch an Privatpersonen (Selbstzuweisungen).
Eine ambulante Therapie stellt die Alternative zur deutlich kostenintensiveren stationären Behandlung in den psychiatrischen Kliniken dar und hat den grossen Vorteil, dass Patientinnen und Patienten trotz Therapie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Krisen und Suizidalität sind eine Herausforderung für die ambulante Behandlung, dennoch stellen sie keine Ausschlusskriterien dar. In jedem Fall ist eine vertrauensvolle und tragfähige therapeutische Beziehung einer der wichtigsten Wirkfaktoren für eine zufriedenstellende und erfolgreiche Therapie.
Nach vorgängiger Absprache biete ich ambulante forensische Behandlungen an. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Behörden als auch an betroffene erwachsene Privatpersonen. Das Ziel einer forensischen Behandlung ist nebst der Abschwächung vorhandener psychischer Beschwerden vor allem eine Risikoreduktion hinsichtlich Delinquenz («Deliktprävention»). Die zugrunde liegenden Deliktkategorien können hierbei aus allen Bereichen des Strafrechtskataloges stammen (z.B. Gewalt-, Sexual- oder Vermögensdelinquenz). Dabei spreche ich mit meinem Angebot auch Personen an, die Sorge haben, straffällig zu werden und daher eine professionelle und vorbeugende Begleitung wünschen.
Inhaltlich kommt es im forensischen Kontext nach einer ersten Problemklärung (Klärung des Behandlungsauftrages) und dem Vorstellen der Behandlungsmethode zu einer integrativen («multimodalen») deliktorientierten Therapie. «Deliktorientiert» bedeutet in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung des «Risk-Need-Responsivity-Modells» in der Behandlung, was einem stark ressourcen- und zielfokussierten, therapeutischen Vorgehen gleichkommt. Die Werte Fairness, Transparenz und eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung sind bei allem fachlichen Tun unabdingbare Voraussetzungen für den Therapieerfolg. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Ich behandle erwachsene Personen, dies im Einzel- («Einzeltherapie») und Paarsetting («Paartherapie»).
Als ärztlicher Therapeut denke und arbeite ich ganzheitlich («bio-psycho-soziales Modell»), ressourcenorientiert und integrativ. Es ist mir ein Anliegen, auf die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten einzugehen. Die Erfahrung zeigt, dass durch einen solchen individuellen Ansatz eine Atmosphäre aus Vertrauen geschaffen und Veränderungsprozesse bestmöglich angestossen werden können. Dabei stehen die Werte Offenheit, Wertschätzung, Transparenz und Zielfokussierung im Mittelpunkt allen fachlichen Tuns.
An meiner zentral und verkehrsgünstig gelegenen Praxisadresse in der Auenstrasse 6 in Dübendorf ZH (nur wenige Gehminuten vom Bahnhof Stettbach entfernt) biete ich nach vorgängiger Absprache ambulante Behandlungstermine an. Die Konsultationen finden zu Beginn der Behandlung in der Regel zirka wöchentlich statt, im weiteren Verlauf sind auch deutlich längere Intervalle zwischen den Behandlungsterminen üblich.
Das Behandlungsangebot richtet sich sowohl an Überweiser (z.B. ärztliche Kollegen) als auch an Privatpersonen (Selbstzuweisungen). Anfragen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Termine werden jeweils vorab vereinbart.
Die Therapiedauer hängt einerseits von der Art und Schwere der psychischen Beschwerden, andererseits auch vom Umfang des jeweiligen therapeutischen Auftrages ab. Je dauerhafter und tiefgreifender die Veränderungen im Erleben und Verhalten gewünscht sind, desto mehr Zeit muss in der Regel für die Therapie einkalkuliert werden. Die Therapiekosten («Psychiatrie und Psychotherapie») werden dabei von der Grundversicherung übernommen.
Die Kosten für forensische Behandlungen (Spezialangebot) werden hingegen nicht von der Grundversicherung gedeckt und müssen von den Klientinnen und Klienten in der Regel selbst getragen werden. Kommt eine zuweisende Behörde für die entstehenden Kosten auf, so empfiehlt sich die Ausarbeitung einer Leistungsvereinbarung.
Um eine «State-of-the-Art-Behandlung» im Sinne einer optimalen Patientensicherheit zu gewährleisten, werden verschiedene Qualitätsstandards (für das gesamte angebotene Dienstleistungsspektrum geltend) gewährleistet:
Die Standards werden ständig gepflegt und weiter ausgebaut.
Als zertifizierter Arbeitsfähigkeits-Assessor (ZAFAS) SIM und Vertrauensarzt (VA) SGV biete ich ein breites Dienstleistungsspektrum im Bereich psychiatrischer Abklärungen und Assessments an. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden.
Im Rahmen eines Arbeitsfähigkeits-Assessments erfolgt eine psychiatrische Standortbestimmung hinsichtlich Diagnose, Therapie, Prognose und Arbeitsfähigkeit. Ein solches in der Regel «früh» erfolgendes Assessment bringt zudem den Vorteil, dass es bei späteren Abklärungen oder Begutachtungen als Grundlage dienen kann. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden.
Im Rahmen von vertrauensärztlichen Abklärungen werden Personen in Bezug auf ihre Arbeitsfähigkeit (z.B. zum «Ist-Zustand» und zur prognostischen Einschätzung) beurteilt. Häufig werden in diesem Kontext auch Plausibilitäts-Beurteilungen bestehender medizinischer Befunde (z.B. von ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-Attesten) vorgenommen. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden.
Neben aller Fachlichkeit werden die Werte Fairness, Transparenz und Zielfokussierung hoch geschrieben.
Die Abklärungen und Assessments finden im Allgemeinen in meinen zentral und verkehrsgünstig gelegenen Praxisräumlichkeiten in Dübendorf ZH oder Baden AG statt, bei Bedarf auch extern (z.B. in einer Institution).
Durch den Verzicht auf Delegationen und Hilfspersonen können höchste Qualitätsstandards bei gleichzeitiger Flexibilität (z.B. bei dringenden Abklärungen) gewährleistet werden.
Die Anmeldung verläuft in zwei Schritten:
Die Frist und die Kosten («Kostendach») werden vorab vereinbart und richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der Abklärung. Der Eingang der Akten stellt den Beginn der Abklärungsfrist dar. Das Kostendach (+/-10 Prozent) versteht sich exklusive MwSt. Bei regelmässiger Zusammenarbeit empfiehlt sich eine Leistungsvereinbarung.
Ein zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar erhöhter Abklärungsaufwand (z.B. bei Nichterscheinen der zu untersuchenden Person) kann zu einem erhöhten Kostendach und zu einer verlängerten Frist führen. In solchen Fällen wird die Auftraggeberin respektive der Auftraggeber zeitnah vom Referenten informiert.
Als Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt FMH Forensische Psychiatrie biete ich ein breites und wissenschaftlich fundiertes Spektrum gutachterlicher Dienstleistungen an. Dabei erstelle ich psychiatrische Gutachten aus den Bereichen Straf-, Zivil- und Versicherungsrecht. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden.
Im strafrechtlichen Kontext können Kurzgutachten von umfassenden Gutachten unterschieden werden. Kurzgutachten behandeln fokale Fragestellungen wie
Die Frist von «fokalen Risikogutachten» beträgt bei in Untersuchungshaft befindlichen Personen drei bis fünf Wochen, bei weniger zeitkritischen Fällen beträgt die Frist drei Monate. Bei besonderer Dringlichkeit ist nach vorgängiger Absprache auch die Erstellung eines Eilgutachtens möglich.
Umfassende Gutachten sind im Vergleich zu Letzteren deutlich umfangreicher (z.B. bezüglich des Aktenmaterials oder des Fragenkatalogs) und weisen einen hohen fachlichen Komplexitätsgrad auf. Umfassende Gutachten behandeln Fragen
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines umfassenden Gutachtens bedingt Fristen von vier Monaten. Bei besonderer Dringlichkeit ist nach vorgängiger Absprache auch die Erstellung eines Eilgutachtens möglich.
Zivilrechtliche Fragestellungen sind mitunter Fragen der Urteilsfähigkeit (z.B. die Beurteilung der Testierfähigkeit), der Fürsorglichen Unterbringung (FU) oder der Beistandschaft. Spezielle Fragestellungen können vorab individuell vereinbart werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bedingt Fristen von mindestens vier Monaten. Bei besonderer Dringlichkeit ist nach vorgängiger Absprache auch die Erstellung eines Eilgutachtens möglich.
Als Medizinischer Gutachter SIM erstelle ich psychiatrische Gutachten im versicherungsrechtlichen Kontext. Dabei beurteile ich etwa Aspekte der Arbeitsfähigkeit, der Invalidität oder der Kausalität. Spezielle Fragestellungen können ebenso wie die Frist vorab individuell vereinbart werden.
Privat- respektive Parteigutachten sowie «second-opinions» biete ich nicht an.
Neben aller Fachlichkeit werden die Werte Fairness, Transparenz und Zielfokussierung hoch geschrieben.
Die Untersuchungen zu den Begutachtungen finden im Allgemeinen in meinen zentral gelegenen Praxisräumlichkeiten in Dübendorf ZH oder Baden AG statt. Durch die günstige Verkehrsanbindung (beide Praxisstandorte sind nur wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt) sind auch ausserkantonale Gutachten-Aufträge gut durchführbar. Bei Bedarf können die Begutachtungen aber auch extern, etwa in der unterbringenden Institution, durchgeführt werden.
Durch den Verzicht auf Delegationen und Hilfspersonen können höchste Qualitätsstandards bei gleichzeitiger Flexibilität (z.B. bei Eilgutachten) gewährleistet werden.
Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Partnern wie Laboratorien, radiologischen Instituten oder neuro-psychologischen Zentren rundet das Praxisangebot ab.
Die Anmeldung verläuft in zwei Schritten:
Die Fristen und Kosten («Kostendach») der Begutachtung werden vorab vereinbart und richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der jeweiligen Begutachtung. Im strafrechtlichen Kontext können spezifische Fristen angegeben werden (siehe oben). Der Eingang der Akten stellt den Beginn der Begutachtungsfrist dar.
Das Kostendach (+/-10 Prozent) versteht sich exklusive MwSt. und beinhaltet keine Spezialuntersuchungen wie beispielsweise kostenintensive Bildgebungsverfahren, laborchemische Spezialanalysen, neuro-psychologische Testbatterien oder Dolmetscherkosten. Solche Spezialkosten werden der Verfahrensleitung nach vorgängiger Absprache zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ein zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar erhöhter gutachterlicher Aufwand (z.B. durch ein nachträgliches Zusenden von Aktenmaterial in relevantem Umfang oder durch das Nichterscheinen der zu untersuchenden Person) kann zu einem erhöhten Kostendach und zu einer verlängerten Frist führen. In solchen Fällen wird die Verfahrensleitung vom Referenten zeitnah informiert.
Bei besonderer Dringlichkeit ist nach vorgängiger Absprache die Erstellung eines Eilgutachtens möglich. Dabei bedingt ein Eilgutachten aber Mehrkosten in Form eines prozentuellen Aufschlages auf das vereinbarte Kostendach.